3 das recht zur außerordentlichen kündigung bleibt unberührt. Die gesetzlichen kündigungsfristen im arbeitsrecht sind für arbeitgeber und arbeitnehmer nicht gleich beide müssen eigene kündigungsfristen einhalten.
Die kündigungsfrist beginnt am tag nach dem zugang der kündigung.
Arbeitnehmer kündigungsfrist gesetzlich. Das gilt allerdings nicht wenn eine außerordentliche also fristlose kündigung ausgesprochen wird. In diesem fall ist die kündigung tatsächlich fristlos möglich allerdings müssen hierfür bestimmte bedingungen erfüllt sein. Von dieser einheitlich geltenden regelung kann durch einzelvertragliche abmachungen abgewichen werden.
Gesetzliche verlängerungen der kündigungsfristen gelten nicht nur für den arbeitgeber sondern in gleicher art und weise auch für den arbeitnehmer. Für den arbeitnehmer bleibt es bei der vierwöchigen kündigungsfrist wenn nichts anderes vertraglich geregelt ist. Zugang bedeutet hier dass der empfänger der kündigung diese zur kenntnis genommen hat oder zur kenntnis nehmen konnte.
In der kündigung muss der arbeitnehmer den genauen zeitpunkt angeben zudem das arbeitsverhältnis enden soll erfolgt diese angabe nicht wird das verhältnis zum nächst möglichen termin beendet also zu dem termin der gesetzlich tarif oder einzelvertraglich in form einer kündigungsfrist geregelt ist. Die kündigungsfristen verlängern sich aber nur für kündigungen des arbeitgebers automatisch. Die kündigungsfrist die der arbeitgeber einhalten muss hängt auch von der dauer der beschäftigung des arbeitnehmers ab.
Je länger sie also bei ihrem jetzigen arbeitgeber angestellt sind desto länger ist die kündigungsfrist für ihren chef. Die gesetzliche kündigungsfrist sieht vor dass arbeitnehmer das arbeitsverhältnis fristgerecht vier wochen zum fünfzehnten oder zum ende eines kalendermonats kündigen können.
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